Für das Gelingen eines Segeltörns sind Gegenseitiges Vertrauen
und Vertrauen zu den Schiffsführern wichtige Voraussetzungen. Deshalb
bitten wir Dich, auch die Mitsegelbestimmungen aufmerksam zu lesen. Die
Mitsegelbestimmungen dienen der Sicherheit von Crew, Schiff und Mitseglern.
Alle Mitsegler bilden eine Crew
Nimmst Du ein Angebot an, schließt Du mit uns wie auch mit dem
Schiffsführer, Eigner oder Veranstalter keinen Beförderungsvertrag
ab, sondern nimmst an einem sportlichen Unternehmen teil. Du bist kein Passagier,
sondern Mitglied einer Crew, auch dann, wenn für die besonderen Belange
des Schiffes Crewmitglieder durch den Eigner bereitgestellt werden.
Mit der Einschiffung an Bord unterstellen sich alle Mitsegler den Regeln
der Seemannschaft und der Kommandogewalt der Schiffsführung, sowie den
Bestimmungen des Seerechts.
Ungünstige Wetterbedingungen oder Havarien können den
Schiffsführer veranlassen, den Törn zu unterbrechen, Reparaturen
vorzunehmen, vorzeitig zurückzukehren sowie Aus- und Einlaufzeiten
angemessen zu verschieben. Ein Recht auf Nichtzahlung oder Rückerstattung
des Kostenbeitrages ist hiermit grundsätzlich nicht verbunden. Wird
der Törn vom Schiffsführer oder Eigner vor Törnantritt abgesagt,
werden die für das Schiff bereits gezahlten Kostenbeiträge,
abzüglich einer 10%igen Verwaltungsgebühr, von diesen erstattet.
Weitere Rechtsansprüche gelten in beiderseitigem Einvernehmen als
ausgeschlossen. Brechen Mitsegler den Törn aus persönlichen
Gründen ab, so müssen Diese auf eigene Kosten weiterreisen.
Schiffsführer, Eigner oder Veranstalter haften nicht für den Verlust
von persönlichem Eigentum bzw. für Leib und Leben der Mitsegler.
Eine Haftung für das Letztgenannte tritt für den Schiffsführer
nur dann ein, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder ein grober Verstoß
gegen die o.a. Regeln in Form einer Seeamtsverhandlung nachgewiesen wird.
Weitere Rechtsansprüche gelten in beiderseitigem Einvernehmen als
ausgeschlossen. Im Fall höherer Gewalt geht das Risiko zu Lasten des
Mitseglers.
Wir empfehlen Dir dringend den Abschluß einer
Reise-, Unfall- und Krankenversicherung. Wir verweisen darauf, daß
keinerlei Versicherungsschutz bei Unfall, Invalidität, Krankheit, Tod
etc. durch die Seeberufsgenossenschaft oder sonstige Versicherungsträger
besteht. Mit der Anmeldung zu einem Törn bestätigt der Mitsegler,
daß er organisch gesund ist, an keinen Anfallskrankheiten leidet,
mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung im freien Wasser schwimmen kann
und eventuelle Sehfehler durch entsprechende Hilfsmittel (Brille, Kontaktlinsen,
etc.) ausgeglichen hat. Der Schiffsführer ist berechtigt, hierüber
eine schriftliche Erklärung oder ein ärztliches Attest zu fordern.
Für den Aufenthalt an Bord benötigen die Mitsegler feste Schuhe
(möglichst wasserfest), wetterfeste Kleidung und eine Bettdecke
(Schlafsack). Als Transportbehältnisse sind nur Seesäcke oder
Falttaschen zu verwenden. Das Mitbringen von Waffen an Bord - selbst wenn
diese erwerbscheinfrei sind - ist ausdrücklich untersagt. Das Mitbringen
und der Betrieb mobiler Sende- und Empfangsanlagen an Bord ist nur mit Zustimmung
der Schiffsführung erlaubt.
Bei Tages- und Gruppenfahrten ist dem Schiffsführer vor Antritt der
Fahrt aus Sicherheitsgründen eine Liste mit Namen und Anschrift jedes
einzelnen Mitseglers zur Schiffstagebucheintragung zu übergeben.
Veranstalter ist der jeweilige Eigner des Schiffes. Gerichtsstand ist, soweit
zulässig, der Wohnort des Veranstalters. Anders lautende Vereinbarungen
sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt
werden.
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