Main

 
Mitsegelbestimmungen

Mitsegelbestimmungen

Für das Gelingen eines Segeltörns sind Gegenseitiges Vertrauen und Vertrauen zu den Schiffsführern wichtige Voraussetzungen. Deshalb bitten wir Dich, auch die Mitsegelbestimmungen aufmerksam zu lesen. Die Mitsegelbestimmungen dienen der Sicherheit von Crew, Schiff und Mitseglern.

Alle Mitsegler bilden eine Crew

Nimmst Du ein Angebot an, schließt Du mit uns wie auch mit dem Schiffsführer, Eigner oder Veranstalter keinen Beförderungsvertrag ab, sondern nimmst an einem sportlichen Unternehmen teil. Du bist kein Passagier, sondern Mitglied einer Crew, auch dann, wenn für die besonderen Belange des Schiffes Crewmitglieder durch den Eigner bereitgestellt werden.

Mit der Einschiffung an Bord unterstellen sich alle Mitsegler den Regeln der Seemannschaft und der Kommandogewalt der Schiffsführung, sowie den Bestimmungen des Seerechts.

Ungünstige Wetterbedingungen oder Havarien können den Schiffsführer veranlassen, den Törn zu unterbrechen, Reparaturen vorzunehmen, vorzeitig zurückzukehren sowie Aus- und Einlaufzeiten angemessen zu verschieben. Ein Recht auf Nichtzahlung oder Rückerstattung des Kostenbeitrages ist hiermit grundsätzlich nicht verbunden. Wird der Törn vom Schiffsführer oder Eigner vor Törnantritt abgesagt, werden die für das Schiff bereits gezahlten Kostenbeiträge, abzüglich einer 10%igen Verwaltungsgebühr, von diesen erstattet. Weitere Rechtsansprüche gelten in beiderseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen. Brechen Mitsegler den Törn aus persönlichen Gründen ab, so müssen Diese auf eigene Kosten weiterreisen. Schiffsführer, Eigner oder Veranstalter haften nicht für den Verlust von persönlichem Eigentum bzw. für Leib und Leben der Mitsegler. Eine Haftung für das Letztgenannte tritt für den Schiffsführer nur dann ein, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit oder ein grober Verstoß gegen die o.a. Regeln in Form einer Seeamtsverhandlung nachgewiesen wird. Weitere Rechtsansprüche gelten in beiderseitigem Einvernehmen als ausgeschlossen. Im Fall höherer Gewalt geht das Risiko zu Lasten des Mitseglers.

Wir empfehlen Dir dringend den Abschluß einer Reise-, Unfall- und Krankenversicherung. Wir verweisen darauf, daß keinerlei Versicherungsschutz bei Unfall, Invalidität, Krankheit, Tod etc. durch die Seeberufsgenossenschaft oder sonstige Versicherungsträger besteht. Mit der Anmeldung zu einem Törn bestätigt der Mitsegler, daß er organisch gesund ist, an keinen Anfallskrankheiten leidet, mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung im freien Wasser schwimmen kann und eventuelle Sehfehler durch entsprechende Hilfsmittel (Brille, Kontaktlinsen, etc.) ausgeglichen hat. Der Schiffsführer ist berechtigt, hierüber eine schriftliche Erklärung oder ein ärztliches Attest zu fordern.

Für den Aufenthalt an Bord benötigen die Mitsegler feste Schuhe (möglichst wasserfest), wetterfeste Kleidung und eine Bettdecke (Schlafsack). Als Transportbehältnisse sind nur Seesäcke oder Falttaschen zu verwenden. Das Mitbringen von Waffen an Bord - selbst wenn diese erwerbscheinfrei sind - ist ausdrücklich untersagt. Das Mitbringen und der Betrieb mobiler Sende- und Empfangsanlagen an Bord ist nur mit Zustimmung der Schiffsführung erlaubt.

Bei Tages- und Gruppenfahrten ist dem Schiffsführer vor Antritt der Fahrt aus Sicherheitsgründen eine Liste mit Namen und Anschrift jedes einzelnen Mitseglers zur Schiffstagebucheintragung zu übergeben.

Veranstalter ist der jeweilige Eigner des Schiffes. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Wohnort des Veranstalters. Anders lautende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.




Home      Es gibt sie noch...     Preise & Termine Leistungsbeschreibung    Mitsegeln


Um Buchungsunterlagen oder mehr Informationen zu erhalten
können Sie unser Formular ausfüllen oder Sie schicken eine e-mail an mitsegeln@stsegeln.de