Roland Schnell
Rudolfstr. 13
10245 Berlin
Berlin, den 26. 12. 2000
Trotz der extrem kurzen Fristen für die Abgabe von Anträgen sollten diese am 27. Dezember im FAX des Fachverbands Biogas angekommen sein, womit die Form gewahrt worden ist.
Ich gehe davon aus, daß diese, und alle anderen eingegangenen Anträge jedem Teilnehmer der Mitgliederversammlung mit den Tagungsunterlagen als Kopie ausgehändigt werden.
Da vermutlich von einigen die Frist nicht eingehalten werden konnte, wäre es wünschenswert, wenn das Tagungspräsidium vor Beginn der Mitgliederversammlung klärt, wie mit Initiativanträgen zu verfahren ist, die erst danach eingebracht werden.
Denkbar wäre ein Quorum von 10% der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder, die einen Antrag mit ihrer Unterschrift unterstützen müssen. Möglich wäre auch, daß ein Antrag behandelt werden muß, wenn ein Mitglied des Präsidiums ihn übernimmt.
Es wäre allerdings nur fair, wenn alle, auch die nach dem 27. Dezember eingegangen, Anträge zur Abstimmung zugelassen würden.
Für Streitfälle wäre es hilfreich, wenn eine Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Hand wäre, da diese im Zweifelsfall gilt und der Fachverband Biogas selbst keine Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Schnell